Partnerschaftsgesetz für Schulen

So ist es beispielsweise nicht einzusehen, dass Eltern als schulfremde Personen gelten, und es ist auch durchwegs legitim, wenn Väter und Mütter an der Gestaltung der Hausordnung mitwirken wollen'.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:AZ (1983)
Ort / Verlag / Datum:17.06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Zilk, Helmut
Klassifikation:37.018.26 Schule: Eltern: Zusammenarbeit
37.014.64 Elternbeiräte
37.014.3 Schulreform
371.2 Schulorganisation
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:So ist es beispielsweise nicht einzusehen, dass Eltern als schulfremde Personen gelten, und es ist auch durchwegs legitim, wenn Väter und Mütter an der Gestaltung der Hausordnung mitwirken wollen'.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog