Partnerschaftsgesetz für Schulen
So ist es beispielsweise nicht einzusehen, dass Eltern als schulfremde Personen gelten, und es ist auch durchwegs legitim, wenn Väter und Mütter an der Gestaltung der Hausordnung mitwirken wollen'.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | AZ (1983)
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Ort / Verlag / Datum: | 17.06.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Zilk, Helmut
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Klassifikation: | 37.018.26 Schule: Eltern: Zusammenarbeit
37.014.64 Elternbeiräte 37.014.3 Schulreform 371.2 Schulorganisation |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | So ist es beispielsweise nicht einzusehen, dass Eltern als schulfremde Personen gelten, und es ist auch durchwegs legitim, wenn Väter und Mütter an der Gestaltung der Hausordnung mitwirken wollen'. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |