Klage des Arbeitgeberverbandes wegen Aufrufs zum Sympathiestreik während der Friedenspflicht : BAG v.21.12.1982

Die mit dem Tarifvertrag seinem Wesen nach ohne weiteres verbundene Friedenspflicht dient dem Schutz des Tarifvertrages als einer Friedensordnung für den durch ihn gegenständlich erfassten und geregelten Bereich des Arbeitslebens. Diese sogenannte relative Friedenspflicht verbietet nur einen Arbeits...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1983; Nr 32)
Ort / Verlag / Datum:03.08.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
342.728 Koalitionsrecht
331.89 Arbeitskonflikte
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die mit dem Tarifvertrag seinem Wesen nach ohne weiteres verbundene Friedenspflicht dient dem Schutz des Tarifvertrages als einer Friedensordnung für den durch ihn gegenständlich erfassten und geregelten Bereich des Arbeitslebens. Diese sogenannte relative Friedenspflicht verbietet nur einen Arbeitskampf, der sich gegen den Bestand des Tarivertrages richtet.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog