Haftung der Ärzte für Operationsschäden : Schock für Operateure: Mitten im Sommer erweiterte der OGH die Haftung der Ärzte für Operationsschäden
In der Entscheidungsbegründung führte der OGH aus, dass der Arzt, der seine Aufklärungspflicht verletzt, für den durch eine Operation eingetretenen Schaden auch bei kunstgerechtem Eingriff haftet, es sei denn, dass ihm der Nachweis gelingt, dass der Schaden auch 'ausserdem', also offensich...
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Veröffentlicht in: | Gewinn (1983; Nr 9)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56:614.25 Haftpflicht: Ärzte
614.23 Ärzte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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