Haftung der Ärzte für Operationsschäden : Schock für Operateure: Mitten im Sommer erweiterte der OGH die Haftung der Ärzte für Operationsschäden

In der Entscheidungsbegründung führte der OGH aus, dass der Arzt, der seine Aufklärungspflicht verletzt, für den durch eine Operation eingetretenen Schaden auch bei kunstgerechtem Eingriff haftet, es sei denn, dass ihm der Nachweis gelingt, dass der Schaden auch 'ausserdem', also offensich...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Gewinn (1983; Nr 9)
VerfasserIn: Korn, Gottfried
Ort / Verlag / Datum:09.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56:614.25 Haftpflicht: Ärzte
614.23 Ärzte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:In der Entscheidungsbegründung führte der OGH aus, dass der Arzt, der seine Aufklärungspflicht verletzt, für den durch eine Operation eingetretenen Schaden auch bei kunstgerechtem Eingriff haftet, es sei denn, dass ihm der Nachweis gelingt, dass der Schaden auch 'ausserdem', also offensichtlich auch ohne Operation eingetreten wäre.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog