Betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung bei Arbeitszeiten und betrieblichen Öffnungszeiten : Besprechung der Entscheidung des BAG vom 31.8.1982
Nach Ansicht des BAG ist es ohne Einfluss auf die Wirksamkeit des Spruches der Einigungsstelle, wenn den Belangen der Beteiligten auch auf andere Art Rechnung getragen werden könnte, etwa durch 'Individualregelungen'.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 34)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 26.08.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Mitbestimmung
331.15 Betriebsverfassung 331.021.812.2 Schichtarbeit 381.592 Ladenschluss 331.81 Arbeitszeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Nach Ansicht des BAG ist es ohne Einfluss auf die Wirksamkeit des Spruches der Einigungsstelle, wenn den Belangen der Beteiligten auch auf andere Art Rechnung getragen werden könnte, etwa durch 'Individualregelungen'. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |