Betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung bei Arbeitszeiten und betrieblichen Öffnungszeiten : Besprechung der Entscheidung des BAG vom 31.8.1982

Nach Ansicht des BAG ist es ohne Einfluss auf die Wirksamkeit des Spruches der Einigungsstelle, wenn den Belangen der Beteiligten auch auf andere Art Rechnung getragen werden könnte, etwa durch 'Individualregelungen'.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 34)
VerfasserIn: Joost, Detlev
Ort / Verlag / Datum:26.08.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
331.15 Betriebsverfassung
331.021.812.2 Schichtarbeit
381.592 Ladenschluss
331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach Ansicht des BAG ist es ohne Einfluss auf die Wirksamkeit des Spruches der Einigungsstelle, wenn den Belangen der Beteiligten auch auf andere Art Rechnung getragen werden könnte, etwa durch 'Individualregelungen'.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog