Verletzung der Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes über die Öffentlichkeitsbeteiligung : BVerwG v.22.10.1982
Wer sich nur gelegentlich an einem Ort aufhält, an dem er sich schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen, durch eine genehmigungsbedürftige Anlage hervorgerufenen Gefahren ausgesetzt glaubt, gehört nicht zur Nachbarschaft i. S. von 5 Nr.1 BImSchG.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1983; Nr 27)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.07.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 628.5 Immissionsschutz
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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