Verletzung der Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes über die Öffentlichkeitsbeteiligung : BVerwG v.22.10.1982
Wer sich nur gelegentlich an einem Ort aufhält, an dem er sich schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen, durch eine genehmigungsbedürftige Anlage hervorgerufenen Gefahren ausgesetzt glaubt, gehört nicht zur Nachbarschaft i. S. von 5 Nr.1 BImSchG.
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Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1983; Nr 27)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.07.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 628.5 Immissionsschutz
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zusammenfassung: | Wer sich nur gelegentlich an einem Ort aufhält, an dem er sich schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen, durch eine genehmigungsbedürftige Anlage hervorgerufenen Gefahren ausgesetzt glaubt, gehört nicht zur Nachbarschaft i. S. von 5 Nr.1 BImSchG. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |