Betriebliche Altersversorgung: Zur Berücksichtigung von Unfallrenten bei Berechnung der Gesamtversorgung : Bundesarbeitsgericht v.19.7.1983

Werden Betriebsrenten danach berechnet, welche Versorgungslücke zwischen sonstigen Versorgungsbezügen und einer angestrebten Gesamtversorgung besteht, so können Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung nur anteilig berücksichtigt werden / Anrechenbar ist die Unfallrente, soweit sie d...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 33)
Ort / Verlag / Datum:19.08.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
368.41 Unfallversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Werden Betriebsrenten danach berechnet, welche Versorgungslücke zwischen sonstigen Versorgungsbezügen und einer angestrebten Gesamtversorgung besteht, so können Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung nur anteilig berücksichtigt werden / Anrechenbar ist die Unfallrente, soweit sie dazu bestimmt ist, Verdienstminderungen zu ersetzen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog