Kollektivvertrag für die holzverarbeitende Industrie : OGH v.19.5.1981

Der Verpflichtung des ausscheidenden Dienstnehmers zur Rückzahlung des auf den restlichen Teil des Kalenderjahres entfallenden anteiligen Urlaubszuschusses kann nicht gutgläubiger Verbrauch entgegengehalten werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie Beilage (1983; Nr 34/35)
Ort / Verlag / Datum:24.08.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Gratifikationen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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