Deliktische Schadensersatzansprüche : BGH v.18.1.1983

Dem Käufer einer Sache können gegen deren Hersteller auch dann deliktische Schadensersatzansprüche aus Eigentumsverletzung zustehen, wenn diese Sache nach ihrem Erwerb infolge eines fehlerhaft konstruierten oder mit Herstellungsfehlern versehenen Einzelteils beschädigt wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Rundschau (1983; Nr 8)
Ort / Verlag / Datum:08.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
347.451 Kaufverträge
347.51 Produkthaftpflicht
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz Dokument Nr. A-304092 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage