Dienstzeitprämien : BVerfG v.17.5.1983

Dienstzeitprämien gehören nicht zur Besoldung / Der Anspruch auf eine Dienstzeitprämie vermittelt keine Rechtsposition, die von der institutionellen Garantie des Art.33 Abs.5 GG erfasst würde.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (1983; Nr 15)
Ort / Verlag / Datum:01.08.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.087.42 Beamte: Gehaltszulagen
35.081.71 Beamtenrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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