So korrigieren Sie Ihre Personalakte : Säuberung

Juristisch geklärt sind bisher vor allem folgende Punkte: Der Arbeitnehmer darf jederzeit Einblick in die Personalakte nehmen - Er darf daraus Abschriften anfertigen - Die Firma darf lediglich eine offizielle Personalakte führen. Geheimdossiers sind untersagt - Die Gerichte können anordnen, ungerech...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Capital (1983; Nr 8)
Ort / Verlag / Datum:08.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.3.06 Personalakte
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 658.3.06 Personalakte Dokument Nr. A-304025 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage