Polizei stellt nun doch wieder geheime Radarfallen auf : Radar-Paragraph wird abgeschafft. Niemand will die umstrittene Bestimmung

Weil nicht klar geregelt ist, wie Radar-Vorwarnung zu erfolgen hat.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1983)
Ort / Verlag / Datum:10.08.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.811 Strassenverkehrsordnung
351.81 Verkehrsüberwachung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Weil nicht klar geregelt ist, wie Radar-Vorwarnung zu erfolgen hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog