Rechtliche Grundlagen der Schülerpresse und der Schulpresse
Verfassungsrechtlich unterliegen Schülerzeitungen einerseits und Schulzeitungen andererseits einem grundverschiedenen Regime. Aktivitäten der Schüler geniessen den Schutz der Pressefreiheit gegenüber staatlichen und schulischen Einwirkungen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 15)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 08.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 371.8 Schülerzeitungen
351.751 Presserecht 070.13 Pressefreiheit 342.7 Grundrechte 342.7 Grundgesetz, Bonner |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Verfassungsrechtlich unterliegen Schülerzeitungen einerseits und Schulzeitungen andererseits einem grundverschiedenen Regime. Aktivitäten der Schüler geniessen den Schutz der Pressefreiheit gegenüber staatlichen und schulischen Einwirkungen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |