Rechtliche Grundlagen der Schülerpresse und der Schulpresse

Verfassungsrechtlich unterliegen Schülerzeitungen einerseits und Schulzeitungen andererseits einem grundverschiedenen Regime. Aktivitäten der Schüler geniessen den Schutz der Pressefreiheit gegenüber staatlichen und schulischen Einwirkungen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 15)
VerfasserIn: Jarass, Hans D
Ort / Verlag / Datum:08.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:371.8 Schülerzeitungen
351.751 Presserecht
070.13 Pressefreiheit
342.7 Grundrechte
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verfassungsrechtlich unterliegen Schülerzeitungen einerseits und Schulzeitungen andererseits einem grundverschiedenen Regime. Aktivitäten der Schüler geniessen den Schutz der Pressefreiheit gegenüber staatlichen und schulischen Einwirkungen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog