OGH: Urlaubsguthaben überträgt sich von selbst : Höchstgericht entschied Streit um Urlaubsentschädigung - Fragen der Beweislast

Laut OGH muss der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Urlaubsentschädigung beweisen und das Ausmass seines Urlaubsguthabens belegen. Dem Arbeitgeber aber obliegt im Streitfalle der Beweis, dass das angegebene Guthaben in Wahrheit durch einen ganz oder teilweise verbrauchten Urlaub des Diestnehmers wide...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Tiroler Tageszeitung (1983)
Ort / Verlag / Datum:23.08.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.225 Urlaubsentgelt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Laut OGH muss der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Urlaubsentschädigung beweisen und das Ausmass seines Urlaubsguthabens belegen. Dem Arbeitgeber aber obliegt im Streitfalle der Beweis, dass das angegebene Guthaben in Wahrheit durch einen ganz oder teilweise verbrauchten Urlaub des Diestnehmers widerlegt sei.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog