Fristlose Kündigung wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts : Bundesarbeitsgericht v.25.2.1983

Solange der Arbeitnehmer sein rechtswidriges Verhalten fortsetzt, hat er kein schutzwertes Vertrauen darauf, der Arbeitgeber werde länger als zwei Wochen nach Urlaubsantritt keine fristlose Kündigung mehr aussprechen / Nimmt der Arbeitnehmer eigenmächtig Urlaub, so beginnt die Ausschlussfrist des 62...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 30)
Ort / Verlag / Datum:29.07.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.817 Urlaub
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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