Fristlose Kündigung wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts : Bundesarbeitsgericht v.25.2.1983
Solange der Arbeitnehmer sein rechtswidriges Verhalten fortsetzt, hat er kein schutzwertes Vertrauen darauf, der Arbeitgeber werde länger als zwei Wochen nach Urlaubsantritt keine fristlose Kündigung mehr aussprechen / Nimmt der Arbeitnehmer eigenmächtig Urlaub, so beginnt die Ausschlussfrist des 62...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 30)
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Ort / Verlag / Datum: | 29.07.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.817 Urlaub 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Solange der Arbeitnehmer sein rechtswidriges Verhalten fortsetzt, hat er kein schutzwertes Vertrauen darauf, der Arbeitgeber werde länger als zwei Wochen nach Urlaubsantritt keine fristlose Kündigung mehr aussprechen / Nimmt der Arbeitnehmer eigenmächtig Urlaub, so beginnt die Ausschlussfrist des 626 Abs.2 BGB für eine hierauf gestützte ausserordentliche Kündigung des Arbeitgebers aus wichtigem Grund mit der Rückkehr des Arbeitnehmers aus dem Urlaub. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |