Fristlose Kündigung wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts : Bundesarbeitsgericht v.25.2.1983

Solange der Arbeitnehmer sein rechtswidriges Verhalten fortsetzt, hat er kein schutzwertes Vertrauen darauf, der Arbeitgeber werde länger als zwei Wochen nach Urlaubsantritt keine fristlose Kündigung mehr aussprechen / Nimmt der Arbeitnehmer eigenmächtig Urlaub, so beginnt die Ausschlussfrist des 62...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 30)
Ort / Verlag / Datum:29.07.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.817 Urlaub
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Solange der Arbeitnehmer sein rechtswidriges Verhalten fortsetzt, hat er kein schutzwertes Vertrauen darauf, der Arbeitgeber werde länger als zwei Wochen nach Urlaubsantritt keine fristlose Kündigung mehr aussprechen / Nimmt der Arbeitnehmer eigenmächtig Urlaub, so beginnt die Ausschlussfrist des 626 Abs.2 BGB für eine hierauf gestützte ausserordentliche Kündigung des Arbeitgebers aus wichtigem Grund mit der Rückkehr des Arbeitnehmers aus dem Urlaub.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog