Fristlose Kündigung wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts : Bundesarbeitsgericht v.25.2.1983
Solange der Arbeitnehmer sein rechtswidriges Verhalten fortsetzt, hat er kein schutzwertes Vertrauen darauf, der Arbeitgeber werde länger als zwei Wochen nach Urlaubsantritt keine fristlose Kündigung mehr aussprechen / Nimmt der Arbeitnehmer eigenmächtig Urlaub, so beginnt die Ausschlussfrist des 62...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 30)
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Ort / Verlag / Datum: | 29.07.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.817 Urlaub 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-301680 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |