Lohnsummensteuerhaftung und Pflichtverletzung eines Geschäftsführers : VGH v.25.2.1983

In Angelegenheiten der Lohnsummensteuer findet 7 Abs.1 der Wiener Abgabenordnung keine Anwendung / Der haftungspflichtige Vertreter einer juristischen Person haftet auch für Säumniszuschläge.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983; Nr 3520)
Ort / Verlag / Datum:29.07.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
658.114.4 GesmbH
336.2 Lohnsummensteuer
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche Dokument Nr. A-300999 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage