Kündigung trotz Mutterschutz und trotz Übereinkommen Nr.3 der Internationalen Arbeitsorganisation?

Das Ergebnis der sich überschneidenden Regelungen sieht für den vom Übereinkommen Nr.3 betroffenen Personenkreis so aus, dass ihm gegenüber eine vor Beginn der 6 wöchigen Frist nach der Niederkunft erklärte, aber nur nach Ablauf der 6 wöchigen Schutzfrist nach der Niederkunft und vor Beginn des Mutt...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Arbeit (1983; Nr 3)
VerfasserIn: Beitzke, Günther
Ort / Verlag / Datum:06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
351.83 Mutterschutz
341.123 ILO
341.241 Abkommen, internationale
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsschutz Dokument Nr. A-300171 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage