Steuerberatung durch einen Rechtsbeistand : Bundesfinanzhof v.3.5.1983

Wer für andere Personen beim Finanzamt Anträge auf Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs stellt, leistet Hilfe in Steuersachen, auch wenn es sich nur um formlose Anträge handelt, durch die eine Frist gewahrt werden soll.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 20)
Ort / Verlag / Datum:20.07.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:659.235:336.2 Steuerberater
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wer für andere Personen beim Finanzamt Anträge auf Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs stellt, leistet Hilfe in Steuersachen, auch wenn es sich nur um formlose Anträge handelt, durch die eine Frist gewahrt werden soll.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog