Unfallschaden eines Mitglieds des Wahlvorstandes (Betriebsrates) am eigenen Pkw bei Ausführung des vom Wahlvorstand (Betriebsrat) erteilten Auftrages : Bundesarbeitsgericht v.3.3.1983

Der Ersatz von Unfallschäden, den ein Mitglied des Wahlvorstands bei der Benutzung des eigenen Pkw erleidet, kommt dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber die Benutzung ausdrücklich gewünscht hat oder diese erforderlich war, damit das Mitglied des Wahlvorstands seine gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 25)
Ort / Verlag / Datum:24.06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
331.152 Betriebsrat
347.513 Schadenersatz
614.8 Unfälle
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Ersatz von Unfallschäden, den ein Mitglied des Wahlvorstands bei der Benutzung des eigenen Pkw erleidet, kommt dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber die Benutzung ausdrücklich gewünscht hat oder diese erforderlich war, damit das Mitglied des Wahlvorstands seine gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen konnte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog