Unfallschaden eines Mitglieds des Wahlvorstandes (Betriebsrates) am eigenen Pkw bei Ausführung des vom Wahlvorstand (Betriebsrat) erteilten Auftrages : Bundesarbeitsgericht v.3.3.1983
Der Ersatz von Unfallschäden, den ein Mitglied des Wahlvorstands bei der Benutzung des eigenen Pkw erleidet, kommt dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber die Benutzung ausdrücklich gewünscht hat oder diese erforderlich war, damit das Mitglied des Wahlvorstands seine gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 25)
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Ort / Verlag / Datum: | 24.06.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
331.152 Betriebsrat 347.513 Schadenersatz 614.8 Unfälle 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zusammenfassung: | Der Ersatz von Unfallschäden, den ein Mitglied des Wahlvorstands bei der Benutzung des eigenen Pkw erleidet, kommt dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber die Benutzung ausdrücklich gewünscht hat oder diese erforderlich war, damit das Mitglied des Wahlvorstands seine gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen konnte. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |