Das Abschleppen von Fahrzeugen
Die Zulässigkeit richtet sich nach dem Ordnungs-, Polizei-und Vollstreckungsrecht der Länder. Das Abschleppen kann Vollzug von Anordnungen des Strassenverkehrsrechts (Verkehrszeichen) sein. Es kann sich ferner um eine polizeiliche Sicherstellung handeln. Schliesslich kann das Abschleppen der Vollzug...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 12)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.811 Strassenverkehrsordnung
625.712.6 Parkplätze |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Zulässigkeit richtet sich nach dem Ordnungs-, Polizei-und Vollstreckungsrecht der Länder. Das Abschleppen kann Vollzug von Anordnungen des Strassenverkehrsrechts (Verkehrszeichen) sein. Es kann sich ferner um eine polizeiliche Sicherstellung handeln. Schliesslich kann das Abschleppen der Vollzug einer Ordnungs-oder Polizeiverfügung sein, die sich auf die polizeiliche Generalklausel stützt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |