Kosten der PKH-Beschwerde : OLG München v.4.2.1983

Wird der durch einen Rechtsanwalt vertretenen bedürftigen Partei erst auf ihre Beschwerde Prozesskostenhilfe bewilligt, so sind die ihr erwachsenen Rechtsanwaltsgebühren der Landeskasse aufzuerlegen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Deutsche Rechtspfleger (1983; Nr 7)
Ort / Verlag / Datum:07.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.921 Verfahrenshilfe
347.965 Rechtsanwälte: Honorar
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird der durch einen Rechtsanwalt vertretenen bedürftigen Partei erst auf ihre Beschwerde Prozesskostenhilfe bewilligt, so sind die ihr erwachsenen Rechtsanwaltsgebühren der Landeskasse aufzuerlegen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog