Kosten der PKH-Beschwerde : OLG München v.4.2.1983
Wird der durch einen Rechtsanwalt vertretenen bedürftigen Partei erst auf ihre Beschwerde Prozesskostenhilfe bewilligt, so sind die ihr erwachsenen Rechtsanwaltsgebühren der Landeskasse aufzuerlegen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Deutsche Rechtspfleger (1983; Nr 7)
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.921 Verfahrenshilfe
347.965 Rechtsanwälte: Honorar 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zusammenfassung: | Wird der durch einen Rechtsanwalt vertretenen bedürftigen Partei erst auf ihre Beschwerde Prozesskostenhilfe bewilligt, so sind die ihr erwachsenen Rechtsanwaltsgebühren der Landeskasse aufzuerlegen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |