Vergebliche 'Zweckbefristung' : Viele Ausfälle verlangen nach dauerndem Ersatz / Bundesarbeitsgericht v.17.2.1983

Zweckbefristete Arbeitsverträge sind dann zulässig, wenn der Zeitpunkt der Zweckerfüllung voraussehbar ist und in überschaubarer Zeit liegt / Fehlt es für die Befristung oder deren Dauer an einem sachlichen Grund, dann wird das unwirksam befristete Arbeitsverhältnis durch ein unbefristetes Arbeitsve...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Blick durch die Wirtschaft (1983)
Ort / Verlag / Datum:06.06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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