Feststellungsinteresse am Dienstverhältnis : OGH v.11.1.1983
Durch den Bescheid des Einigungsamtes, mit dem die Kündigung für rechtsunwirksam erklärt wurde, ist das beim Arbeitsgericht eingebrachte Feststellungsbegehren des Arbeitnehmers prozessual überholt. Das Arbeitsgericht ist an diese Entscheidung des Einigungsamtes gebunden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1983; Nr 3519)
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Ort / Verlag / Datum: | 26.06.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.9 Prozessverfahren
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.9 Prozessverfahren | Dokument Nr. A-294577 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |