Feststellungsinteresse am Dienstverhältnis : OGH v.11.1.1983

Durch den Bescheid des Einigungsamtes, mit dem die Kündigung für rechtsunwirksam erklärt wurde, ist das beim Arbeitsgericht eingebrachte Feststellungsbegehren des Arbeitnehmers prozessual überholt. Das Arbeitsgericht ist an diese Entscheidung des Einigungsamtes gebunden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983; Nr 3519)
Ort / Verlag / Datum:26.06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Prozessverfahren
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.9 Prozessverfahren Dokument Nr. A-294577 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage