Kündigung bei rechtsgeschäftlichem Übergang im Konkurs : Bundesarbeitsgericht v.26.5.1983
Nach 613 a Abs.4 BGB ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den bisherigen oder durch den neuen Arbeitgeber wegen des Übergangs des Betriebs oder eines Betriebsteils unwirksam.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 23)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.06.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Konkursrecht
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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