Insolvenzsicherung betrieblicher Altersrenten : Bundesgerichtshof v.21.3.1983

Fälligkeit des Ruhegeldanspruchs gegen den Pensions-Sicherungs-Verein bestimmt sich nach dem Eintritt des Sicherungsfalles und nicht nach der Leistungsmitteilung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 23)
Ort / Verlag / Datum:10.06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Fälligkeit des Ruhegeldanspruchs gegen den Pensions-Sicherungs-Verein bestimmt sich nach dem Eintritt des Sicherungsfalles und nicht nach der Leistungsmitteilung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog