Insolvenzsicherung betrieblicher Altersrenten : Bundesgerichtshof v.21.3.1983
Fälligkeit des Ruhegeldanspruchs gegen den Pensions-Sicherungs-Verein bestimmt sich nach dem Eintritt des Sicherungsfalles und nicht nach der Leistungsmitteilung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 23)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.06.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Fälligkeit des Ruhegeldanspruchs gegen den Pensions-Sicherungs-Verein bestimmt sich nach dem Eintritt des Sicherungsfalles und nicht nach der Leistungsmitteilung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |