Ansprüche, die sich 'aus der Beendigung des Dienstverhältnisses ergeben' : Oberster Gerichtshof v.11.11.1980

Die Vorschrift des 46 Abs.1 Z.3 KO bezieht sich nur auf solche zweiseitige Verträge, die von beiden Teilen zur Zeit der Konkurseröffnung nicht oder nicht vollständig erfüllt worden sind / Eine allenfalls noch bestehende Treuepflicht ist keine noch offene Gegenleistung des Arbeitnehmers, zumal sie ke...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1983; Nr 3)
VerfasserIn: Kramer, Ernst A
Ort / Verlag / Datum:06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Vorschrift des 46 Abs.1 Z.3 KO bezieht sich nur auf solche zweiseitige Verträge, die von beiden Teilen zur Zeit der Konkurseröffnung nicht oder nicht vollständig erfüllt worden sind / Eine allenfalls noch bestehende Treuepflicht ist keine noch offene Gegenleistung des Arbeitnehmers, zumal sie kein positives Handeln verlangt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog