'Das Gericht hätte nicht nur formaljuristisch argumentieren sollen' : Die 'abweichende Meinung' des Verfassungsrichters Simon zur Entscheidung, dass auch Anwalt werden darf, wer Mitglied einer radikalen Partei ist
Er meint, ein 'Anwalts-Radikalenerlass' sei auch aus 'materiellen Gründen des Verfassungsrechts' gesetzeswidrig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau (1983)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 16.06.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.965 Rechtsanwälte
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit 347.991 Verfassungsgerichtshof 174 Berufsethik 342.7 Grundrechte |
Region: | BRD
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Zusammenfassung: | Er meint, ein 'Anwalts-Radikalenerlass' sei auch aus 'materiellen Gründen des Verfassungsrechts' gesetzeswidrig. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |