Präsenzdienst : VwGH v.9.12.1981

Dienstnehmer, die zum Präsenzdienst einberufen sind, können nur entlassen werden, wenn vor Ausspruch der Entlassung das Einigungsamt der Entlassung zugestimmt hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1983; Nr 26)
Ort / Verlag / Datum:29.06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
355.212 Wehrpflicht, allgemeine
347.998.74 Einigungsämter
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Dienstnehmer, die zum Präsenzdienst einberufen sind, können nur entlassen werden, wenn vor Ausspruch der Entlassung das Einigungsamt der Entlassung zugestimmt hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog