Abschluss eines Arbeitsvertrages : OGH v.14.7.1982

Das Zustandekommen des Dienstvertrages ist vom Dienstnehmer zu beweisen und erfordert Willensübereinstimmung hinsichtlich der wesentlichen Vertragspunkte.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1983; Nr 26)
Ort / Verlag / Datum:29.06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Zustandekommen des Dienstvertrages ist vom Dienstnehmer zu beweisen und erfordert Willensübereinstimmung hinsichtlich der wesentlichen Vertragspunkte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog