Zustimmung zur Sprungrevision durch Verbandsvertreter : BAG v.13.10.1982

Vertreter einer Gewerkschaft oder eines Arbeitgeberverbandes, die eine Partei im Verfahren vor dem ArbG nach 11 I vertreten haben, sind befugt, die Zustimmungserklärung zur Sprungrevision nach 76 I ArbGG gegenüber dem ArbGG abzugeben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1983; Nr 19)
Ort / Verlag / Datum:11.05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:34.038 Rechtsmittel
347.9 Prozessverfahren
061 Interessenvertretungen
347.998 Arbeitsgericht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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