Unrecht 'historisch gewachsen' : Verfassungsgerichtshof prüft Heeresdisziplinarordnung

Während für Wehrmänner bis zu 14 Tagen Strafarrest vorgesehen ist, sind für Unteroffiziere und Offiziere hauptsächlich Geldstrafen möglich.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Volksstimme (1983)
Ort / Verlag / Datum:21.06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:344.135 Bundesheer: Disziplinarrecht
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
343.24/.29 Strafen
342.722 Gleichheit: Grundrechte
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 344.135 Bundesheer: Disziplinarrecht Dokument Nr. A-286901 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage