Das 'Parteienübereinkommen' als Instrument der Kompetenzabgrenzung

Die im Parteienübereinkommen festgelegten Ziele sind sohin unmittelbar weder für die Mitglieder der LReg noch für die ihnen unterstellten Bediensteten des Amtes der nö LReg rechtsverbindlich.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1983; Nr 9)
VerfasserIn: Häussl, Roman
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:353.9 Landesregierung
329 Parteien, politische
353.9 Landtag
342.55 Landesräte
Region:Österreich
Niederösterreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die im Parteienübereinkommen festgelegten Ziele sind sohin unmittelbar weder für die Mitglieder der LReg noch für die ihnen unterstellten Bediensteten des Amtes der nö LReg rechtsverbindlich.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog