Das 'Parteienübereinkommen' als Instrument der Kompetenzabgrenzung
Die im Parteienübereinkommen festgelegten Ziele sind sohin unmittelbar weder für die Mitglieder der LReg noch für die ihnen unterstellten Bediensteten des Amtes der nö LReg rechtsverbindlich.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (1983; Nr 9)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.05.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 353.9 Landesregierung
329 Parteien, politische 353.9 Landtag 342.55 Landesräte |
Region: | Österreich
Niederösterreich |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die im Parteienübereinkommen festgelegten Ziele sind sohin unmittelbar weder für die Mitglieder der LReg noch für die ihnen unterstellten Bediensteten des Amtes der nö LReg rechtsverbindlich. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |