Steuersilvester am 1. Juni : Kritik an Abgabenquote

Umgerechnet auf die Arbeitszeit bedeute dies, dass ein Arbeitnehmer bis zum 1. Juni dieses Jahres nur für die Bezahlung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben gearbeitet habe und erst seit dem 2. Juni für die eigene Geldbörse tätig sei.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1983)
Ort / Verlag / Datum:03.06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.713 Abgabenordnung
336.2.026 Steuerbelastung
331.882 Vereinigung österreichischer Industrieller
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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