Steuersilvester am 1. Juni : Kritik an Abgabenquote
Umgerechnet auf die Arbeitszeit bedeute dies, dass ein Arbeitnehmer bis zum 1. Juni dieses Jahres nur für die Bezahlung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben gearbeitet habe und erst seit dem 2. Juni für die eigene Geldbörse tätig sei.
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Veröffentlicht in: | Die Presse (1983)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.06.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.713 Abgabenordnung
336.2.026 Steuerbelastung 331.882 Vereinigung österreichischer Industrieller |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Umgerechnet auf die Arbeitszeit bedeute dies, dass ein Arbeitnehmer bis zum 1. Juni dieses Jahres nur für die Bezahlung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben gearbeitet habe und erst seit dem 2. Juni für die eigene Geldbörse tätig sei. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |