Zur Bilanzierung von in Pension gegebenen Wirtschaftsgütern : Zugleich eine Anmerkung zum Beschluss des Grossen Senats des Bundesfinanzhofs v.29.11.1982

Vom Fall der Pensionsgeschäfte mit ausschliesslichem Sicherungscharakter abgesehen, hat der Pensionsnehmer das Pensionsgut und noch nicht eingezogene Erträge des Pensionsguts in seiner Bilanz auszuweisen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 14)
VerfasserIn: Offerhaus, Klaus
Ort / Verlag / Datum:20.05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
336.763 Wertpapiere
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Vom Fall der Pensionsgeschäfte mit ausschliesslichem Sicherungscharakter abgesehen, hat der Pensionsnehmer das Pensionsgut und noch nicht eingezogene Erträge des Pensionsguts in seiner Bilanz auszuweisen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog