Keine Finanzierung der Strassenbeleuchtung durch Beiträge

Art.3 GG verbietet die Sonderbelastung von einzelnen Bürgern durch Beitragserhebung für solche Leistungen der öffentlichen Hand, die der Allgemeinheit insgesamt erbracht werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 10)
VerfasserIn: Gassner, Otto
Ort / Verlag / Datum:05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:625.711.1 Strassen
336.2 Abgaben
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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