Grenzen des freien Ermessens des Invalidenausschusses bei Invalidenkündigung : VGH v.9.3.1983
Sinn des InvEG ist es, die Kündigung von Invaliden nicht der Willkür des Arbeitgebers zu überlassen, sondern die Interessen der beiden an der Kündigung beteiligten Parteien gegeneinander abzuwägen und zu prüfen, ob eher dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Dienstverhältnisses oder dem Arbeitnehmer di...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1983)
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Ort / Verlag / Datum: | 17.05.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
3-056.2 Behinderte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Sinn des InvEG ist es, die Kündigung von Invaliden nicht der Willkür des Arbeitgebers zu überlassen, sondern die Interessen der beiden an der Kündigung beteiligten Parteien gegeneinander abzuwägen und zu prüfen, ob eher dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Dienstverhältnisses oder dem Arbeitnehmer die Kündigung zugemutet werden kann. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |