Grenzen des freien Ermessens des Invalidenausschusses bei Invalidenkündigung : VGH v.9.3.1983

Sinn des InvEG ist es, die Kündigung von Invaliden nicht der Willkür des Arbeitgebers zu überlassen, sondern die Interessen der beiden an der Kündigung beteiligten Parteien gegeneinander abzuwägen und zu prüfen, ob eher dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Dienstverhältnisses oder dem Arbeitnehmer di...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:17.05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
3-056.2 Behinderte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Sinn des InvEG ist es, die Kündigung von Invaliden nicht der Willkür des Arbeitgebers zu überlassen, sondern die Interessen der beiden an der Kündigung beteiligten Parteien gegeneinander abzuwägen und zu prüfen, ob eher dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Dienstverhältnisses oder dem Arbeitnehmer die Kündigung zugemutet werden kann.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog