Die Kosten der Einigungsstelle - kein unlösbares Problem
Die Einigungsstelle erfüllt als Schlichtungsstelle in der betrieblichen Praxis eine eminent wichtige Funktion durch die Kostenfrage darf ihre Existenz nicht entscheidend tangiert werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 20)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 20.05.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.998.74 Einigungsämter
331.154 Schlichtungswesen, betriebliches 347.921:362.53 Prozesskostenhilfe 331.15 Betriebsverfassung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Einigungsstelle erfüllt als Schlichtungsstelle in der betrieblichen Praxis eine eminent wichtige Funktion durch die Kostenfrage darf ihre Existenz nicht entscheidend tangiert werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |