Ordentliche Kündigung wegen langer Krankheit : Bundesarbeitsgericht v.25.11.1982

Massgebend für die Beurteilung einer krankheitsbedingten Kündigung sind die objektiven Umstände zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung / Eine Kündigung bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs aufgrund der objektiven Umständ...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 14)
Ort / Verlag / Datum:20.05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.817 Krankenstand
368-013 Arbeitsunfähigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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