Ordentliche Kündigung wegen langer Krankheit : Bundesarbeitsgericht v.25.11.1982
Massgebend für die Beurteilung einer krankheitsbedingten Kündigung sind die objektiven Umstände zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung / Eine Kündigung bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs aufgrund der objektiven Umständ...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 14)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.05.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.817 Krankenstand 368-013 Arbeitsunfähigkeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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