Ordentliche Kündigung wegen langer Krankheit : Bundesarbeitsgericht v.25.11.1982

Massgebend für die Beurteilung einer krankheitsbedingten Kündigung sind die objektiven Umstände zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung / Eine Kündigung bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs aufgrund der objektiven Umständ...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 14)
Ort / Verlag / Datum:20.05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.817 Krankenstand
368-013 Arbeitsunfähigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Massgebend für die Beurteilung einer krankheitsbedingten Kündigung sind die objektiven Umstände zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung / Eine Kündigung bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs aufgrund der objektiven Umstände mit einer Arbeitsunfähigkeit auf nicht absehbare Zeit zu schliessen ist und gerade diese Ungewissheit zu unzumutbaren betrieblichen oder wirtschaftlichen Belastungen führt.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog