Schadenszuordnung nach DHG : OGH v.14.9.1982
Da die Frage, in wessen Sphäre der Schaden eingetreten ist, nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen ist, ändert sich an der Zuordnung des Schadens auch nichts, wenn der Unternehmer zunächst die mangelhafte Sache liefert und erst in der Folge zur gehörigen Vertragserfüllung veranlasst wird....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1983)
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Ort / Verlag / Datum: | 25.05.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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