Schadenszuordnung nach DHG : OGH v.14.9.1982
Da die Frage, in wessen Sphäre der Schaden eingetreten ist, nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen ist, ändert sich an der Zuordnung des Schadens auch nichts, wenn der Unternehmer zunächst die mangelhafte Sache liefert und erst in der Folge zur gehörigen Vertragserfüllung veranlasst wird....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1983)
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Ort / Verlag / Datum: | 25.05.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Da die Frage, in wessen Sphäre der Schaden eingetreten ist, nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen ist, ändert sich an der Zuordnung des Schadens auch nichts, wenn der Unternehmer zunächst die mangelhafte Sache liefert und erst in der Folge zur gehörigen Vertragserfüllung veranlasst wird. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |