Schadenszuordnung nach DHG : OGH v.14.9.1982

Da die Frage, in wessen Sphäre der Schaden eingetreten ist, nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen ist, ändert sich an der Zuordnung des Schadens auch nichts, wenn der Unternehmer zunächst die mangelhafte Sache liefert und erst in der Folge zur gehörigen Vertragserfüllung veranlasst wird....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:25.05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Da die Frage, in wessen Sphäre der Schaden eingetreten ist, nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen ist, ändert sich an der Zuordnung des Schadens auch nichts, wenn der Unternehmer zunächst die mangelhafte Sache liefert und erst in der Folge zur gehörigen Vertragserfüllung veranlasst wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog