Probleme der Verlustübernahme bei der GmbH
Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Verpflichtung eines Gesellschafters, den Verlust einer GmbH ganz oder teilweise zu übernehmen, sowohl satzungsmässig als Ausgestaltung des Mitgliedschaftsrechts als auch schuldrechtlich mit rein persönlicher Wirkung vereinbart werden kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 15)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 30.05.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.114.4 GesmbH
347.72 Gesellschaftsrecht 658.155 Verluste, betriebliche |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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