Probleme der Verlustübernahme bei der GmbH

Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Verpflichtung eines Gesellschafters, den Verlust einer GmbH ganz oder teilweise zu übernehmen, sowohl satzungsmässig als Ausgestaltung des Mitgliedschaftsrechts als auch schuldrechtlich mit rein persönlicher Wirkung vereinbart werden kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 15)
VerfasserIn: Gasteyer, Thomas
Ort / Verlag / Datum:30.05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.114.4 GesmbH
347.72 Gesellschaftsrecht
658.155 Verluste, betriebliche
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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