Besonderer Kündigungsschutz der Schwerbehinderten: Mitteilungsfrist bei einer vorsorglichen Wiederholungskündigung : Bundesarbeitsgericht v.19.1.1983
Der Rechtssatz, dass sich der gekündigte Arbeitnehmer innerhalb einer Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung auf eine bereits festgestellte oder beantragte Schwerbehinderteneigenschaft berufen kann und muss gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber eine weitere Kündigung ausspricht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 21)
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Ort / Verlag / Datum: | 27.05.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
3-056.2 Behinderte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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