Besonderer Kündigungsschutz der Schwerbehinderten: Mitteilungsfrist bei einer vorsorglichen Wiederholungskündigung : Bundesarbeitsgericht v.19.1.1983

Der Rechtssatz, dass sich der gekündigte Arbeitnehmer innerhalb einer Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung auf eine bereits festgestellte oder beantragte Schwerbehinderteneigenschaft berufen kann und muss gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber eine weitere Kündigung ausspricht.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 21)
Ort / Verlag / Datum:27.05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
3-056.2 Behinderte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Rechtssatz, dass sich der gekündigte Arbeitnehmer innerhalb einer Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung auf eine bereits festgestellte oder beantragte Schwerbehinderteneigenschaft berufen kann und muss gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber eine weitere Kündigung ausspricht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog