Besonderer Kündigungsschutz der Schwerbehinderten: Mitteilungsfrist bei einer vorsorglichen Wiederholungskündigung : Bundesarbeitsgericht v.19.1.1983
Der Rechtssatz, dass sich der gekündigte Arbeitnehmer innerhalb einer Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung auf eine bereits festgestellte oder beantragte Schwerbehinderteneigenschaft berufen kann und muss gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber eine weitere Kündigung ausspricht.
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 21)
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Ort / Verlag / Datum: | 27.05.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
3-056.2 Behinderte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zusammenfassung: | Der Rechtssatz, dass sich der gekündigte Arbeitnehmer innerhalb einer Regelfrist von einem Monat nach Zugang der Kündigung auf eine bereits festgestellte oder beantragte Schwerbehinderteneigenschaft berufen kann und muss gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber eine weitere Kündigung ausspricht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |