Die Mitwirkung eines obersten Bundesorganes bei der Vollziehung eines Landesgesetzes : Zum Erkenntnis des VfGH G 81/81 und andere vom 9.10.1982
Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Argumente, die letzlich zu einem 'Überhang' zugunsten einer einschränkenden Auslegung des Art.97 Abs.2-B-VG führen, abgewogen werden müssen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Verwaltung (1983; Nr 2)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.4 Bundesverfassung
323.172 Föderalismus 342.55 Bundesländer: Kompetenzen 342.4 Landesverfassung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Ablageschlagwort: 342.4 Bundesverfassung | Dokument Nr. A-281287 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |