Die Mitwirkung eines obersten Bundesorganes bei der Vollziehung eines Landesgesetzes : Zum Erkenntnis des VfGH G 81/81 und andere vom 9.10.1982

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Argumente, die letzlich zu einem 'Überhang' zugunsten einer einschränkenden Auslegung des Art.97 Abs.2-B-VG führen, abgewogen werden müssen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Verwaltung (1983; Nr 2)
VerfasserIn: Jabloner, Clemens
Ort / Verlag / Datum:04.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.4 Bundesverfassung
323.172 Föderalismus
342.55 Bundesländer: Kompetenzen
342.4 Landesverfassung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 342.4 Bundesverfassung Dokument Nr. A-281287 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage